SchuB-Klasse - Lernen in Schule und Betrieb
| Aufnahme
von Schülern in eine SchuB-Klasse (Kurzfassung) Dieses Papier richtet sich an alle Eltern und KlassenlehrerInnen, die sich darüber informieren möchten, was bei einer Anmeldung in eine SchuB-Klasse zu beachten ist. SchuB-Klassen werden parallel zu den Jahrgangsstufen 8 und 9 an Hauptschulen oder Hauptschulzweigen geführt. Die Maßnahme ist eine pädagogische Einheit und dauert 2 Jahre. Ziele der SchuB-Klasse 1. Den Hauptschulabschluss ermöglichen und damit die Zahl Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss verringern, 2. die Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit zu erhöhen, 3. Schul- und Ausbildungsabbrüche und unnötige Warteschleifen zu vermeiden, 4. den Schülerinnen und Schülern eine anschließende Ausbildung oder Beschäftigung zu vermitteln, 5. die Persönlichkeit stärken 6. .... weitere siehe Erlass über SchuB-Klassen in Hessen vom 23.11.2004 (Abl. 2/05) Kriterien für die Aufnahme in die Schubklasse Schülerinnen und Schüler, die wegen erheblicher Lern- und Leistungsrückstände in einer Regelklasse voraussichtlich keine Chance auf einen Hauptschulabschluss haben, die aber über ein Mindestmaß an Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit verfügen und zur Mitarbeit im Unterricht sowie zu einer praktischen Tätigkeit in einem Betrieb bereit sind. Die Schülerinnen und Schüler müssen bis zum Ende des laufenden Schuljahrs mindestens 7 und dürfen höchstens 9 Schulbesuchsjahre absolviert haben. In besonderen Fällen können auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden, wenn ein Erfolg der Maßnahme angenommen werden kann. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die über ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen in Wort und Schrift für die Arbeit in Schule und Betrieb verfügen. Die Aufnahme muss von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule empfohlen werden. Schülerinnen und Schüler und Eltern müssen die Bewerbung zur Aufnahme in die SchuB-Klasse ausdrücklich wünschen. Die Eltern sollen eine Bereitschaft zur Kooperation mit der Schule bekunden.
|
Aufnahmeverfahren Die abgebenden Schulen melden die in
Frage kommenden Schüler vor den Osterferien (in diesem Schuljahr in der
zweiten Woche nach den Osterferien) bei der SchuB-Schule mit folgenden
Unterlagen an: |
| - Zur Startseite - Allgemeines - Friedrich Stoltze - Schulprogramm - So finden Sie uns - Förderverein - E-Mail an FSS - NAMIBE |
|
|
| Friedrich-Stoltze-Schule - Frankfurt am Main - Letzte Aktualisierung 03.10.05 - Angaben gem. § 6 TDG |