SchuB-Klasse - Lernen in Schule und Betrieb


Aufnahme von Schülern in eine SchuB-Klasse (Kurzfassung)

Dieses Papier richtet sich an alle Eltern und KlassenlehrerInnen, die sich darüber informieren möchten, was bei einer Anmeldung in eine SchuB-Klasse zu beachten ist.

SchuB-Klassen werden parallel zu den Jahrgangsstufen 8 und 9 an Hauptschulen oder Hauptschulzweigen geführt. Die Maßnahme ist eine pädagogische Einheit und dauert 2 Jahre.

Ziele der SchuB-Klasse

1. Den Hauptschulabschluss ermöglichen und damit die Zahl Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss verringern,
2. die Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit zu erhöhen,
3. Schul- und Ausbildungsabbrüche und unnötige Warteschleifen zu vermeiden,
4. den Schülerinnen und Schülern eine anschließende Ausbildung oder Beschäftigung zu vermitteln,
5. die Persönlichkeit stärken
6. .... weitere siehe Erlass über SchuB-Klassen in Hessen vom 23.11.2004 (Abl. 2/05)

Kriterien für die Aufnahme in die Schubklasse

Schülerinnen und Schüler, die wegen erheblicher Lern- und Leistungsrückstände in einer Regelklasse voraussichtlich keine Chance auf einen Hauptschulabschluss haben, die aber über ein Mindestmaß an Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit verfügen und zur Mitarbeit im Unterricht sowie zu einer praktischen Tätigkeit in einem Betrieb bereit sind.

Die Schülerinnen und Schüler müssen bis zum Ende des laufenden Schuljahrs mindestens 7 und dürfen höchstens 9 Schulbesuchsjahre absolviert haben.

In besonderen Fällen können auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden, wenn ein Erfolg der Maßnahme angenommen werden kann.

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die über ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen in Wort und Schrift für die Arbeit in Schule und Betrieb verfügen.

Die Aufnahme muss von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule empfohlen werden.

Schülerinnen und Schüler und Eltern müssen die Bewerbung zur Aufnahme in die SchuB-Klasse ausdrücklich wünschen. Die Eltern sollen eine Bereitschaft zur Kooperation mit der Schule bekunden.
  

Das Brotprojekt der SchuB-Klasse

Aufnahmeverfahren

Die abgebenden Schulen melden die in Frage kommenden Schüler vor den Osterferien (in diesem Schuljahr in der zweiten Woche nach den Osterferien) bei der SchuB-Schule mit folgenden Unterlagen an:
1. Anmeldung
2. Schülerakte

Die Schülerinnen und Schüler, die eine Aufnahme wünschen, stellen sich in der aufnehmenden Schule vor.

Die aufnehmende Schule lädt Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Kriterien erfüllen, und ihre Eltern zu einem ausführlichen Beratungsgespräch ein. Hierzu ist eine Bewerbung mit Lebenslauf des Kindes und ein schriftlicher Antrag der Eltern für die Aufnahme in die Schub-Klasse mitzubringen.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen innerhalb den letzten beiden Schulwochen an einer ganztägigen Vorbereitungsveranstaltung in der aufnehmenden Schule teil.

Danach entscheidet die aufnehmende Schule über eine Aufnahme.

Weitere Informationen und Beratung zu den SchuB-Klassen

Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt/M.
Schulamtsdirektorin G. Hochstätter, Tel.: 069/389 89 - 194

Fachberater für Frankfurt/M.
D. Nicolaidis, Tel.: 069/212 - 33 056 oder 069/43 10 55



Anmeldung bei folgenden Schulen

Friedrich-Stoltze-Schule (Statdtzentrum)
Hr. Nicolaidis / Fr. Menelau
Seilerstraße 36
Tel.: 069/ 212 - 33 056

Salzmannschule (Goldstein), Außenstelle
Hr. Trumpfheller / Hr. Prescher / Fr. Wiesmann
Goldsteinstraße
Tel.: 069/212 - 352 95

Meisterschule (Sindlingen)
Hr. Beranek / Fr. Laubvogel
Herbert-von-Meister-Straße 5
Tel.: 212 - 455 56
 

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Friedrich-Stoltze-Schule - Frankfurt am Main - Letzte Aktualisierung 03.10.05 - Angaben gem. § 6 TDG